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   LG Itzehoe, 18.11.2008 - 3 O 208/08   

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LG Itzehoe, 18.11.2008 - 3 O 208/08 (https://dejure.org/2008,30209)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 18.11.2008 - 3 O 208/08 (https://dejure.org/2008,30209)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 18. November 2008 - 3 O 208/08 (https://dejure.org/2008,30209)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Verjährungshemmung durch selbständiges Beweisverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bürgschaftsforderung verjährt selbstständig: Keine Verjährungshemmung durch selbständiges Beweisverfahren zwischen AG und AN! (IBR 2009, 1044)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.01.2008 - XI ZR 160/07

    Sicherungswirkung der Bürgschaft eines Bauträgers; Fälligkeit der Forderung aus

    Auszug aus LG Itzehoe, 18.11.2008 - 3 O 208/08
    Denn jedenfalls im Fall der selbstschuldnerischen Bürgschaft ist die Fälligkeit der Bürgschaftsforderung nicht von einer Leistungsaufforderung des Gläubigers abhängig (BGH v. 29. Januar 2008, XI ZR 160/07, NJW 2008, 1729, 1731).
  • BGH, 21.01.1993 - VII ZR 127/91

    Keine Herausgabe der Sicherheit bei Mängelrüge vor Verjährungseintritt

    Auszug aus LG Itzehoe, 18.11.2008 - 3 O 208/08
    Zu Unrecht schlussfolgert der Beklagte aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs -insbesondere BGH v 21. Januar 1993, VII ZR 127/91, NJW 1993, 1131 -, dass der Bürge einer Gewährleistungsbürgschaft sich niemals auf Verjährung berufen könne, wenn die Mängel in unverjährter Zeit angezeigt wurden Zwar wurde dort im Hinblick auf §§ 639, 478 BGB a.F. - der Erhaltung der Mängeleinrede - entschieden, dass der Auftraggeber bei Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts über die Verjährung der Gewährleistungsansprüche hinaus eine Gewährleistungsbürgschaft in Anspruch nehmen darf, um nicht schlechter zu stehen, als wenn er stattdessen zur Sicherung der Gewährleistungsansprüche Teile des Werklohns einbehalten hätte.
  • KG, 24.10.2006 - 7 U 6/06

    Gewährleistungsbürgschaft für Baumängel: Ausschluss der Einrede der Verjährung

    Auszug aus LG Itzehoe, 18.11.2008 - 3 O 208/08
    Sie werden daher erst dann fällig, wenn neben oder anstelle des Mängelbeseitigungsanspruchs gegen den Hauptschuldner ein auf Geldzahlung gerichteter Anspruch besteht (KG v. 24. Oktober 2006, 7 U 6/06, BauR 2007, 157; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl. Rn. 1252).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.1997 - 8 U 99/96
    Auszug aus LG Itzehoe, 18.11.2008 - 3 O 208/08
    Ab diesem Zeitpunkt bestand - die beklagte Mangelhaftigkeit unterstellt - ein auf Vorschuss von Mängelbeseitigungskosten gerichteter Zahlungsanspruch des Beklagten gegen die Insolvenzschuldnerin aus § 633 Abs. 3 BGB a.F. Denn dem in dieser Vorschrift vorausgesetzten Verzug ist der Fall gleichzusetzen, dass der Unternehmer die Mängelbeseitigung endgültig ablehnt (OLG Düsseldorf v 30.01.1997, 8 U 99/96, NJW-RR 1997, 1419).
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